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Verliere ich meinen Unterhalt, weil ich mit jemandem zusammenlebe?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Geschiedene, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein, jedenfalls nicht aus diesem Grund. Allein darin, dass Sie eine Lebensgemeinschaft führen, liegt kein ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.04.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Im Führen einer Lebensgemeinschaft allein liegt kein ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114056 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

EheG §74

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Neue Lebensgemeinschaft und Scheidungsunterhalt

Ihr Anspruch gegen den geschiedenen Ehegatten ruht, solange Sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie von Ihrem neuen Partner tatsächlich Unterhalt erhalten. Endgültig verloren ist der Anspruch dadurch aber nicht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Ehegattenunterhalt und neue Lebensgemeinschaft

Eine gerichtliche Sicherung des Ehegattenunterhalts kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse ändern. Verlieren Sie den Unterhaltsanspruch, weil Sie ihn missbräuchlich geltend machen, ist die Sicherung aufzuheben. Ein solcher Verlust tritt unter anderem ein, wenn Sie eine neue Lebensgemeinschaft eingehen.

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