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Verliere ich den Unterhalt, wenn ich einen neuen Partner habe?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ihr Anspruch gegen den geschiedenen Ehegatten ruht, solange Sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie von Ihrem neuen Partner tatsächlich Unterhalt erhalten. Endgültig verloren ist der Anspruch dadurch aber nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 21.02.2024 (35 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1954)

Durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft der geschiedenen Gattin mit einem anderen Mann tritt das Ruhen ihres Unterhaltsanspruches gegenüber dem geschiedenen Gatten ein, gleichgültig, ob diese Frau aus dieser Lebensgemeinschaft ihren Unterhalt ganz oder teilweise bezieht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Ehegattenunterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft

Nein. Leben Sie bei aufrechter Ehe getrennt und gehen eine neue Lebensgemeinschaft ein, fällt Ihr Unterhalt nicht schon deshalb weg. Der Anspruch kann aber verwirkt sein, etwa wenn der neue Partner tatsächlich zu Ihrem Unterhalt beiträgt oder gerade diese Beziehung die Ehe zerrüttet hat.

günstig für Unterhaltsberechtigter Neue Beziehung und Unterhalt

Nein. In einer Beziehung zu einem Mann liegt für sich allein noch kein anstößiger Lebenswandel. Der Unterhalt fällt nur weg, wenn Sie einen Lebenswandel führen, der den allgemeinen Moralvorstellungen widerspricht, und Ihr früherer Partner dadurch selbst bei großzügiger Betrachtung in Verruf gebracht wird.

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