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Verliere ich den Unterhalt durch eine neue Beziehung nach der Trennung?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Hat der andere Teil die Ehe schuldhaft zerrüttet, ist eine erst danach aufgenommene sexuelle Beziehung keine so krasse Eheverfehlung, dass Ihr Unterhaltsanspruch dadurch missbräuchlich und verwirkt wäre. Der Anspruch bleibt bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.04.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Zerrüttet ein Eheteil schuldhaft die Ehe, so ist eine erst nach Zerrüttung vom anderen Teil aufgenommene sexuelle Beziehung keine derart krasse Eheverfehlung, die ihren Unterhaltsanspruch als rechtsmissbräuchlich verwirkte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Neue Lebensgemeinschaft und Scheidungsunterhalt

Ihr Anspruch gegen den geschiedenen Ehegatten ruht, solange Sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie von Ihrem neuen Partner tatsächlich Unterhalt erhalten. Endgültig verloren ist der Anspruch dadurch aber nicht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Erloschener Ehegattenunterhalt

Nein. Ist Ihr Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner einmal erloschen, etwa weil die Geltendmachung missbräuchlich war, ist er endgültig und zur Gänze weg. Er entsteht auch dann nicht neu, wenn sich Ihre Lage später ändert.

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