Wird ein nie bewohntes gemeinsames Haus bei der Scheidung aufgeteilt?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Hauseigentümer
Ja. Ein Haus, das Sie während der Ehe für sich errichtet, aber nie bezogen haben, gilt nicht als Ehewohnung. Es zählt aber zu den ehelichen Ersparnissen und wird deshalb bei der Aufteilung nach der Scheidung berücksichtigt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 03.04.2020 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Ein Haus, das Ehegatten während ihrer aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft in der Absicht errichteten, es als Ehewohnung zu verwenden, das sie aber bis zur Aufhebung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft tatsächlich noch nicht zu Wohnzwecken in Benützung nahmen, unterliegt zwar nicht als Ehewohnung, wohl aber als eheliche Ersparnis der eherechtlichen Aufteilung im Sinne der §§ 81 ff EheG.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an.OGH 1 Ob 51/17g, 26.04.2017
- Ein noch nicht bezugsfertiger Rohbau erfüllt daher die Voraussetzung des § 81 Abs 2 EheG nicht (so schon 6 Ob 137/99m).OGH 1 Ob 51/17g, 26.04.2017
- Hier: Im maßgebenden Zeitpunkt war das Haus als gewöhnliche eheliche Ersparnis anzusehen.OGH 3 Ob 187/07g, 27.11.2007
- Eine bezugsfertige Eigentumswohnung, die von den Eheleuten nicht in Benützung genommen wurde, weil der Mann beabsichtigte, darin eine ehebrecherische Lebensgemeinschaft mit der Mutter seiner beiden unehelichen Kinder zu führen, kann schon deshalb nicht als Ehewohnung im Sinne des § 81 Abs 2 EheG angesehen werden. Das schließt indessen nicht aus, dieses Vermögensobjekt in die Aufteilungsmasse einzubeziehen.OGH 6 Ob 639/85, 26.09.1985
- Nur die für Ehewohnungen getroffenen Sonderregelungen nach § 82 Abs 2, §§ 87, 88 EheG sind unanwendbar hier: Hausanteil eines Ehegatten.OGH 6 Ob 730/80, 15.10.1980
- Liegenschaft als Wertanlage.OGH 1 Ob 628/80, 09.07.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057426 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 5 Ob 23/20y, 03.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 51/17g, 26.04.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §81; EheG §82 Abs2
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