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Wird ein nie bewohntes gemeinsames Haus bei der Scheidung aufgeteilt?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Hauseigentümer
Ja. Ein Haus, das Sie während der Ehe für sich errichtet, aber nie bezogen haben, gilt nicht als Ehewohnung. Es zählt aber zu den ehelichen Ersparnissen und wird deshalb bei der Aufteilung nach der Scheidung berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 03.04.2020 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Ein Haus, das Ehegatten während ihrer aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft in der Absicht errichteten, es als Ehewohnung zu verwenden, das sie aber bis zur Aufhebung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft tatsächlich noch nicht zu Wohnzwecken in Benützung nahmen, unterliegt zwar nicht als Ehewohnung, wohl aber als eheliche Ersparnis der eherechtlichen Aufteilung im Sinne der §§ 81 ff EheG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057426 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Genannte Normen

EheG §81; EheG §82 Abs2

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