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Zählt eine nie gemeinsam bewohnte Wohnung bei der Scheidung?

günstig für Eigentümer betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eigentümer
Nein. Eine Wohnung ist nur dann Ehewohnung, wenn Sie beide sie während der aufrechten Lebensgemeinschaft tatsächlich gemeinsam bewohnt haben. Was Sie mit der Wohnung vorhatten oder wofür Sie sie bestimmt haben, spielt dabei keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.04.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §81 Abs2; EheG §82 Abs2; EheG §87 Abs1

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