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Wird die Ehewohnung auch dann aufgeteilt, wenn sie geerbt wurde?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Mieter, Wohnungseigentümer
Ja. Die Ehewohnung gehört zum gemeinsamen Gebrauchsvermögen und wird nach der Scheidung aufgeteilt. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte sie in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat. Auf welche rechtliche Beziehung Sie zur Wohnung haben, kommt es dabei grundsätzlich nicht an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Die Rechte an einer Ehewohnung unterliegen der nachehelichen Aufteilung als Bestandteil des ehelichen Gebrauchsvermögens, wenn es sich um die Ehewohnung handelte, und zwar selbst dann, wenn sie durch die negativen Merkmale nach § 82 Abs 1 Z 1 EheG gekennzeichnet wäre.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z1

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