Wird die Ehewohnung auch dann aufgeteilt, wenn sie geerbt wurde?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Mieter, Wohnungseigentümer
Ja. Die Ehewohnung gehört zum gemeinsamen Gebrauchsvermögen und wird nach der Scheidung aufgeteilt. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte sie in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat. Auf welche rechtliche Beziehung Sie zur Wohnung haben, kommt es dabei grundsätzlich nicht an.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Die Rechte an einer Ehewohnung unterliegen der nachehelichen Aufteilung als Bestandteil des ehelichen Gebrauchsvermögens, wenn es sich um die Ehewohnung handelte, und zwar selbst dann, wenn sie durch die negativen Merkmale nach § 82 Abs 1 Z 1 EheG gekennzeichnet wäre.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Zugehörigkeit einer unbeweglichen Sache zum ehelichen Gebrauchsvermögen ist grundsätzlich unmaßgeblich, in welcher Rechtsbeziehung die Ehegatten zu der Sache (Ehewohnung) stehen (916 BlgNR 14 GP, 13).OGH 10 Ob 2089/96w, 21.05.1996
- Die Ehewohnung gehört zum ehelichen Gebrauchsvermögen.OGH 4 Ob 2018/96k, 26.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 177/20s, 20.10.2020, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z1
Verwandte Fragen
Familienrecht · Ehewohnung in der Aufteilungsmasse
Familienrecht · Ehewohnung in der Aufteilung
Familienrecht · Ehewohnung bei der Aufteilung
Familienrecht · Nie bezogenes Haus in der Scheidungsaufteilung
Familienrecht · Eheliches Gebrauchsvermögen ohne Eigentum