Fällt die gemeinsame Wohnung bei der Scheidung in die Aufteilung?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Vermieter
Ja. Eine Ehewohnung, die keiner der Ehegatten in die Ehe eingebracht hat und die beide gemeinsam benützt haben, gehört zum ehelichen Gebrauchsvermögen. Auf das Eigentum und darauf, aufgrund welchen Rechts sie benützt wurde, kommt es nicht an.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Eine nicht von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachte Ehewohnung, die von den Ehegatten gemeinsam benützt wurde, fällt schon gemäß § 81 Abs 2 EheG als eheliches Gebrauchsvermögen unabhängig davon in die Aufteilungsmasse, in wessen Eigentum sie steht und auf Grund welchen Titels sie benützt wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117304 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 177/20s, 20.10.2020, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §81 Abs2
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