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Schadet mir ein Irrtum über mein Recht am Geld?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein, nicht unbedingt. Haben Sie Geld weggenommen oder zurückbehalten, weil Sie irrtümlich glaubten, dazu berechtigt zu sein, kann das Ihr Verschulden ausschließen. Dann verlieren Sie den Unterhalt trotz der an sich schweren Verfehlung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Auch die irrtümliche Rechtsansicht über das Recht auf Wegnahme und Zurückbehaltung des Geldes kann ein Verschulden im Sinne des § 74 EheG an der an sich schweren Verfehlung ausschließen (vgl Schwind in Klang 2.Auflage I/2 765).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EheG §74

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Ja. Wer derart eklatant gegen die ehelichen Pflichten verstößt, dass ein Unterhaltszuspruch nach dem Gerechtigkeitsempfinden aller vernünftig denkenden Menschen untragbar wäre, verliert den Anspruch. Für den vollständigen Verlust legen die Gerichte allerdings einen strengen Maßstab an.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verlust des vereinbarten Unterhalts

Ja. Die Regeln über den Verlust des Unterhalts wegen schwerer Verfehlungen gelten für den gesetzlichen Unterhalt immer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er durch ein Urteil festgesetzt oder in einem Vergleich vereinbart wurde.

Verwandte Fragen

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