Muss ich selbst klagen, damit die Mitschuld ausgesprochen wird?
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Rechtsprechung seit 1939, zuletzt bestätigt am 26.07.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1939)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057447 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 30/18m, 26.07.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §60 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ohne eine eigene Klage kann das Gericht nur ein Mitverschulden der klagenden Seite aussprechen, nicht deren Alleinschuld. Die Klage darf wegen eines bloßen Mitschuldantrags auch nicht abgewiesen werden.
Nein. Verlangt Ihr Ehepartner, dass die Scheidung mit Ihrer Schuld ausgesprochen wird, obwohl sein eigenes Verhalten gleich schwer oder schwerer wiegt, ist dieser Antrag in der Regel Rechtsmissbrauch. Das Gericht hat dann keine Schuld auszusprechen und eine solche Gegenklage abzuweisen.