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Darf mein Partner Schuld verlangen, obwohl er selbst schuld ist?

günstig für Kläger betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagter
Nein. Verlangt Ihr Ehepartner, dass die Scheidung mit Ihrer Schuld ausgesprochen wird, obwohl sein eigenes Verhalten gleich schwer oder schwerer wiegt, ist dieser Antrag in der Regel Rechtsmissbrauch. Das Gericht hat dann keine Schuld auszusprechen und eine solche Gegenklage abzuweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.07.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Ein Antrag nach § 61 Abs 2 EheG kann als Rechtsmißbrauch sittlich nicht gerechtfertigt sein, wenn eine Gesamtwürdigung des Verlaufes der Ehe und des Verhaltens beider Ehegatten vor und nach der Zerrüttung der Ehe ergibt, daß eine einseitige Schuldfestsetzung gegen den Kläger der Billigkeit grob widerspricht. In der Regel wird sich der Schuldantrag des beklagten Ehegatten schon dann als Rechtsmißbrauch darstellen, wenn das Verschulden dieses Ehegatten an der Zerrüttung der Ehe ebenso schwer oder schwerer wiegt als das des Klägers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Genannte Normen

EheG §61 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Antrag auf Schuldausspruch

Nein. Widersprechen Sie der Scheidung und berufen sich dabei auf das Fehlverhalten Ihres Partners, gilt das bereits als Antrag, seine Schuld auszusprechen. Anderes gilt nur, wenn ganz besondere Umstände dafür sprechen, dass Sie einen solchen Antrag bewusst nicht gestellt haben.

günstig für Beklagter Mitverschulden ohne eigene Klage

Nein. Auch wenn Sie nur die Abweisung der Klage verlangt und keine eigene Klage eingebracht haben, kann das Gericht ein Mitverschulden Ihres Partners aussprechen. Nur seine Alleinschuld kann dann nicht mehr festgestellt werden.

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