Darf mein Partner Schuld verlangen, obwohl er selbst schuld ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.07.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht nur ein Verschuldensantrag, sondern auch eine Widerklage kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn das Verhalten des beklagten Ehegatten zur Zerrüttung der Ehe ebenso oder noch schwerer beigetragen hat wie das Verhalten des Klägers. In einem solchen Fall wäre die Ehe gemäß § 50 EheG (ohne Verschuldensausspruch) zu scheiden und die Widerklage abzuweisen.OGH 2 Ob 31/98t, 26.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 3 Ob 123/23v, 19.07.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 221/19x, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 193/18p, 23.10.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §61 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Widersprechen Sie der Scheidung und berufen sich dabei auf das Fehlverhalten Ihres Partners, gilt das bereits als Antrag, seine Schuld auszusprechen. Anderes gilt nur, wenn ganz besondere Umstände dafür sprechen, dass Sie einen solchen Antrag bewusst nicht gestellt haben.
Nein. Auch wenn Sie nur die Abweisung der Klage verlangt und keine eigene Klage eingebracht haben, kann das Gericht ein Mitverschulden Ihres Partners aussprechen. Nur seine Alleinschuld kann dann nicht mehr festgestellt werden.