Muss ich das Mitverschulden meines Partners ausdrücklich beantragen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies ist nicht der Fall, wenn substantiiertes Vorbringen zu Eheverfehlungen des Klägers unterlassen wird.OGH 8 Ob 63/20b, 25.08.2020
- Der Antrag muß sich aber, wenn er nicht ausdrücklich gestellt wird, dem Vorbringen zweifelsfrei entnehmen lassen.OGH 9 Ob 41/98i, 11.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082194 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 1 Ob 145/21m, 07.09.2021, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
EheG §60 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ohne eine eigene Klage kann das Gericht nur ein Mitverschulden der klagenden Seite aussprechen, nicht deren Alleinschuld. Die Klage darf wegen eines bloßen Mitschuldantrags auch nicht abgewiesen werden.
Nein. Verlangt Ihr Ehepartner, dass die Scheidung mit Ihrer Schuld ausgesprochen wird, obwohl sein eigenes Verhalten gleich schwer oder schwerer wiegt, ist dieser Antrag in der Regel Rechtsmissbrauch. Das Gericht hat dann keine Schuld auszusprechen und eine solche Gegenklage abzuweisen.