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Wem wird das Geld meiner Eltern bei der Aufteilung zugerechnet?

günstig für Beschenkter betrifft Ehegatten, Eltern, Schenker
Haben Verwandte eines Ehepartners den Wert des gemeinsamen Vermögens erhöht, gilt das im Zweifel als Beitrag dieses Ehepartners. Etwas anderes gilt, wenn die Zuwendung ausdrücklich beiden zugedacht war. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Liegenschaftsanteilen an beide liegt eine solche eindeutige Widmung meist schon vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.03.2022 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Werterhöhungen des Gebrauchsvermögens durch Leistungen von Verwandten eines Teiles sind, sofern nicht eine Widmung zugunsten beider Ehegatten erfolgte, bei der Aufteilung als Beitrag des Ehegatten, mit dem der Leistende verwandt ist, anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z1; EheG §83

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