Wem wird das Geld meiner Eltern bei der Aufteilung zugerechnet?
günstig für Beschenkter betrifft Ehegatten, Eltern, Schenker
Haben Verwandte eines Ehepartners den Wert des gemeinsamen Vermögens erhöht, gilt das im Zweifel als Beitrag dieses Ehepartners. Etwas anderes gilt, wenn die Zuwendung ausdrücklich beiden zugedacht war. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Liegenschaftsanteilen an beide liegt eine solche eindeutige Widmung meist schon vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.03.2022 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Werterhöhungen des Gebrauchsvermögens durch Leistungen von Verwandten eines Teiles sind, sofern nicht eine Widmung zugunsten beider Ehegatten erfolgte, bei der Aufteilung als Beitrag des Ehegatten, mit dem der Leistende verwandt ist, anzusehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Arbeitsleistungen von Verwandten bzw Leistungen von Freunden eines Ehegatten.OGH 1 Ob 43/19h, 30.04.2019
- Hier: Kreditrückzahlungen aus dem Vermögen der Mutter des Mannes, welche er als Vorschuss auf sein Erbe erhalten hat.OGH 1 Ob 49/17p, 16.03.2017
- Stammt eine Zuwendung von Angehörigen des beschenkten Ehegatten, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Zuwendung jenem Ehegatten zugute kommen soll, zu dem der Leistende in verwandtschaftlicher Beziehung steht.OGH 2 Ob 25/10f, 22.12.2010
- Dies gilt insbesondere auch für Geldgeschenke.OGH 6 Ob 164/06w, 14.09.2006
- Bei der (unentgeltlichen) Eigentumsübertragung von Liegenschaften beziehungsweise Liegenschaftsanteilen durch Verwandte eines Ehegatten kommt der von der Rechtsprechung entwickelten Zweifelsregel, nach der mangels abweichender Widmung im Allgemeinen davon auszugehen sei, dass mit solchen Zuwendungen nur der mit dem Schenker verwandte Ehegatte begünstigt werden soll, keine Bedeutung zu. Anders als bei Geldgeschenken oder Arbeitsleistungen liegt regelmäßig eine eindeutige Widmung (hier: Hälfteeigentum für jeden Ehegatten) vor.OGH 9 Ob 163/02i, 18.09.2002
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- Leistungen Dritter sind nur dann einem Ehegatten zuzurechnen, wenn eine Widmung zugunsten beider Ehegatten unterblieben ist.OGH 1 Ob 2245/96w, 28.01.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 8 Ob 12/22f, 30.03.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 58/17m, 28.06.2017
- OGH 1 Ob 49/17p, 16.03.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z1; EheG §83
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