Zählt unser Geld im Haus meiner Schwiegereltern bei der Scheidung?
betrifft Ehegatten, geschiedene Partner, Schwiegereltern, Miteigentümer
Investitionen in eine Liegenschaft, die selbst nicht aufgeteilt wird, werden bei der Aufteilung nur berücksichtigt, wenn durch gemeinsame Arbeit oder Ersparnis der Wert im Vermögen eines der Ehegatten gestiegen ist. Ist der Wert im Vermögen eines Dritten gestiegen, gehört das nicht zum aufzuteilenden Vermögen. Auch wenn ein Ehegatte diese Liegenschaft später erwirbt, werden die Aufwendungen nicht zur gemeinsamen Ersparnis.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Der Rechtssatz, wonach von den Ehepartnern auf eine nicht der Aufteilung unterliegende Liegenschaft gemachte wertsteigernde Aufwendungen im Rahmen der Aufteilung zu berücksichtigen sind, gilt nur wenn durch gemeinsame Arbeit oder Ersparnis ein Wertzuwachs im Vermögen eines der früheren Ehepartner bewirkt worden ist; ein Wertzuwachs im Vermögen eines Dritten (hier: Haus im Miteigentum der Eltern der Ehefrau) stellt kein aufzuteilendes Vermögen der früheren Ehegatten dar. Auch bei nachfolgendem Erwerb des Miteigentums oder Alleineigentums durch einen der früheren Ehegatten werden solche Aufwendungen nicht zur ehelichen Ersparnis.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Löschung eines Wohnungsgebrauchsrechts nach Zahlung einer durch gemeinsamen Kredit finanzierten Ablöse.OGH 1 Ob 183/23b, 23.01.2024
- Einbringung einer mit einem Fremdwährungskredit finanzierten Liegenschaft in die Ehe.OGH 1 Ob 238/21p, 21.02.2022
- Steht fest, dass eine im Eigentum der Eltern stehende Liegenschaft der Tochter übertragen werden soll, so unterliegt auch jene Wertsteigerung der nachehelichen Aufteilung, die von ihr und ihrem Ehegatten vor der Eigentumsübertragung geschaffen wurde, sofern letztere noch während aufrechter ehelicher Gemeinschaft erfolgt.OGH 1 Ob 242/17w, 30.04.2018
- Hier: Zeitwert der Investitionen für den Zubau (ermittelt durch Abschläge vom Kostenaufwand für die Baumaßnahmen) als während der Ehe bewirkte Wertsteigerung der Liegenschaft.OGH 1 Ob 245/15h, 25.02.2016
- Hier: Schenkungsvertrag auf den Todesfall samt einer Hypothek über die Investitionen auf dieser Liegenschaft.OGH 1 Ob 65/12h, 26.04.2012
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Der von der Antragstellerin geleistete Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft und die von ihr auf sich genommenen Einschränkungen ermöglichten es dem Antragsgegner, die auf seiner Eigentumswohnung lastenden Schulden während der ehelichen Gemeinschaft um 30.000 EUR zu reduzieren und dadurch eine, von der Preisentwicklung am Liegenschafts- und Baumarkt unabhängige, Wertsteigerung nur in seinem Vermögen zu erreichen. Es entspricht auch bei dieser Konstellation durchaus der Billigkeit, die Antragstellerin ungeachtet der Rechtslage, dass die Ehewohnung nicht in die Aufteilungsmasse einzubeziehen ist, an diesem im Vermögen des Antragsgegners eingetretenen Wertzuwachs teilhaben zu lassen.OGH 7 Ob 105/09f, 27.01.2010
- Auch wenn daher in diesem Fall die Kreditverbindlichkeiten zur Finanzierung der Wertsteigerung der Ehewohnung nicht so behandelt werden dürfen, als wären sie aufzuteilen, können sie bei der Bemessung des Anteils des früheren Ehegatten an dem der Aufteilung unterliegenden Vermögen doch angemessen Berücksichtigung finden.OGH 10 Ob 74/08t, 09.09.2008
- Ein Wertzuwachs (bloß) im Vermögen eines Dritten (hier: der Mutter des Antragsgegners) stellt kein aufzuteilendes Vermögen der früheren Ehegatten dar.OGH 10 Ob 74/08t, 09.09.2008
- Ausgleichszahlungen für wertsteigernde Investitionen stehen nur dann zu, wenn durch gemeinsame Arbeit oder Ersparnis ein Wertzuwachs im Vermögen eines der Ehegatten bewirkt wurde. Es soll nur das aufgeteilt werden, was die Ehegatten während der Ehe erarbeitet oder erspart haben; dies setzt aber einen Wertzuwachs im Vermögen eines der früheren Ehegatten voraus.OGH 10 Ob 74/08t, 09.09.2008
- Es ist durchaus vertretbar, den Wertzuwachs („werterhöhende Investitionen") im Elternhaus der Frau bei der Aufteilung zum Teil zu Gunsten des Mannes zu berücksichtigen, wenn das Elternhaus - einschließlich des Wertzuwachses - der Frau zugute gekommen ist.OGH 6 Ob 164/06w, 14.09.2006
- Dennoch können solche Kreditverbindlichkeiten bei der Bemessung des Anteils des früheren Ehegatten an dem der Aufteilung unterliegenden Vermögen angemessen Berücksichtigung finden.OGH 1 Ob 30/06b, 16.05.2006
- Daher können auch jene Kreditverbindlichkeiten, aus denen die Wertsteigerung finanziert wurde, nicht Gegenstand des Aufteilungsverfahrens sein; dabei ist es nicht maßgeblich, ob diese vor oder während der Ehe eingegangen wurden.OGH 1 Ob 30/06b, 16.05.2006
- Hier: Aufwendungen, die während der Ehe auf ein Haus, in dem sich die Ehewohnung befand, zu einem Zeitpunkt, als dieses bereits im Eigentum einer Tochter der Ehegatten stand, getätigt wurden, finden bei der Aufteilung keine Berücksichtigung. Auch wenn den Ehegatten daran ein Fruchtgenussrecht zusteht.OGH 1 Ob 88/05f, 24.06.2005
- Dies hindert es aber nicht, dass auf solche Wertsteigerungen als Kriterium für die Billigkeit Bedacht genommen wird, zumal wenn auf Grund der besonderen Verhältnisse anzunehmen ist, dass einer der früheren Ehegatten auch ohne Rechtsanspruch im Genuss der Wertsteigerungen verbleiben (oder in absehbarer Zeit in deren Genuss kommen) wird.OGH 3 Ob 541/88, 22.02.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 35.
- OGH 1 Ob 183/23b, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 238/21p, 21.02.2022
- OGH 1 Ob 107/18v, 26.09.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 242/17w, 30.04.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 64/18w, 30.04.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 58/17m, 28.06.2017
- OGH 1 Ob 262/15h, 31.03.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §81; EheG §82
Verwandte Fragen
Familienrecht · Aufwendungen auf ein ausgenommenes Grundstück
Familienrecht · Wertsteigerung nach der Trennung
Familienrecht · Wertsteigerung der geschenkten Ehewohnung
Familienrecht · Leistungen von Verwandten als Beitrag
Familienrecht · Eingebrachtes Vermögen bei der Scheidung