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Wird die von Verwandten mitfinanzierte Sache trotzdem aufgeteilt?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Eltern, Schenker
Ja. Hat ein Dritter einen Teil der Anschaffung geschenkt, gehört die Sache trotzdem zum Vermögen, das nach der Scheidung aufgeteilt wird. Das Geschenk wird aber bei der Aufteilung angemessen berücksichtigt. Wurde eine Sache dagegen zur Gänze aus geschenktem oder geerbtem Geld gekauft und ist klar abgrenzbar, bleibt sie außen vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.03.2021 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Im Falle einer geschenkweisen Teilfinanzierung durch einen Dritten unterliegt die Sache der Aufteilung, dieser Umstand ist aber entsprechend zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057401 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 33.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z1; EheG §83 Abs1

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