Gehört eine kurz vor der Hochzeit angezahlte Sache mir allein?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Käufer, Antragsteller
Nein. Wurde eine Sache vor der Hochzeit nur mit einem kleinen Teil, etwa zehn Prozent, angezahlt und erst während der Ehe abgezahlt, gilt sie nicht als in die Ehe eingebracht. Sie fällt daher in die Aufteilung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 31.03.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Sachen, die kurz vor der Eheschließung erst zu etwa zehn Prozent angezahlt und dann erst während der Ehe abgezahlt wurden, sind nicht "in die Ehe eingebracht".
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass der Versicherungsvertrag bereits zwei Monate vor Eheschließung abgeschlossen wurde, schadet nicht, da ja die Prämienzahlungen vom Kläger (bis auf zwei Monatsraten) während aufrechter Ehe geleistet wurden.OGH 7 Ob 168/03m, 10.09.2003
- Hier wurde ein Anwartschaftsrecht an Eigentumswohnung "in die Ehe eingebracht".OGH 8 Ob 519/88, 07.07.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057459 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 262/15h, 31.03.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z1
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