Zum Inhalt springen

Gehört eine kurz vor der Hochzeit angezahlte Sache mir allein?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Käufer, Antragsteller
Nein. Wurde eine Sache vor der Hochzeit nur mit einem kleinen Teil, etwa zehn Prozent, angezahlt und erst während der Ehe abgezahlt, gilt sie nicht als in die Ehe eingebracht. Sie fällt daher in die Aufteilung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 31.03.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Sachen, die kurz vor der Eheschließung erst zu etwa zehn Prozent angezahlt und dann erst während der Ehe abgezahlt wurden, sind nicht "in die Ehe eingebracht".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057459 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Eingebrachtes Vermögen bei der Aufteilung
Familienrecht · Vermögen aus der Zeit vor der Ehe
Familienrecht · Eingebrachtes Vermögen bei der Scheidung
Familienrecht · Eingebrachtes Unternehmen bei der Scheidung
Familienrecht · Voreheliche Beiträge am Einfamilienhaus