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Wird mein eingebrachtes Geld bei der Scheidung berücksichtigt?

betrifft Ehegatten, Geschiedene
Gegenstände, die Sie erst während der Ehe angeschafft, aber mit eingebrachten Mitteln bezahlt haben, sind nur dann von der Aufteilung ausgenommen, wenn der eingebrachte Vermögenswert noch klar abgrenzbar ist. Lässt er sich nicht mehr abgrenzen, gilt diese Ausnahme nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Gegenstände, die erst während der Ehe erworben, jedoch mit von einem Ehegatten eingebrachten Mitteln angeschafft worden sind, unterliegen § 82 Abs 1 Z 1 EheG nur dann, wenn der zum Erwerb der beiden Ehegatten eingebrachte Vermögenswert noch klar abgrenzbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 39.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z1

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