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Wird mein vor der Ehe erworbenes Unternehmen bei Scheidung aufgeteilt?

günstig für Unternehmer betrifft Ehegatten, Unternehmer, geschiedene Partner
Nein. Vermögen, das Sie schon vor der Ehe in ein Unternehmen eingebracht haben, bleibt von der Aufteilung nach der Scheidung ausgenommen. Das gilt auch dann noch, wenn das Unternehmen während der Ehe nur wenig gewachsen ist und deshalb weiterhin als eingebrachtes Vermögen gilt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Eingebrachtes unternehmerisches Vermögen ist bereits nach § 82 Abs 1 Z 1 EheG auszunehmen, wenn es zB wegen seines geringen Wachstums während der aufrechten ehelichen Gemeinschaft noch als eingebracht gelten kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130672 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Gründungsgeschäfte und Verbraucherschutz

Geschäfte, die Sie abschließen, bevor Sie Ihren Betrieb eröffnen, um diesen erst vorzubereiten, gehören noch nicht zu diesem Betrieb. Sie sind dabei noch Verbraucher und bleiben es auch dann, wenn Sie mit der Eröffnung Unternehmer werden. Solche Geschäfte können Sie daher anfechten, wenn Sie um mehr als die Hälfte des Wertes verkürzt wurden.

günstig für Konsument Minderheitsbeteiligung und Unternehmereigenschaft

Wer sich nur mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft beteiligt und damit bloß Kapital anlegt, gilt nicht als Unternehmer. Voraussetzung ist, dass er dadurch keinen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das bloße Anlegen von Geld ist noch kein unternehmerisches Handeln.

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