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Zählt mein Beitrag von vor der Ehe beim Haus mit?

betrifft Ehegatten, Geschiedene
Sind Beiträge, die Sie vor der Ehe geleistet haben, im Wert des Einfamilienhauses aufgegangen, das die Aufteilungsmasse bildet, müssen sie berücksichtigt werden. Man verfolgt dabei, was aus dem eingebrachten Wert geworden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Sind voreheliche Beiträge der Streitteile in dem die Aufteilungsmasse bildenden Einfamilienhaus (Ehewohnung) wertbildend aufgegangen, so müssen sie wertverfolgend berücksichtigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 33.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z1; EheG §97 Abs2

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