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Zählen auch Rechte zu den gemeinsamen Ersparnissen?

betrifft Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Ja, aber nur wenn sie sich zu Geld machen lassen. Auch Rechte können zu den ehelichen Ersparnissen zählen, sofern sie einer Verwertung zugänglich sind. Ein bloßes Wohnrecht ist mangels Verwertbarkeit keine eheliche Ersparnis.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 22.06.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Auch unkörperliche Sachen, somit Rechte können eine eheliche Ersparnis darstellen, sofern sie einer Verwertung zugänglich sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §81

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