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Zählt meine Sammlung als eheliche Ersparnis?

betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Als eheliche Ersparnisse gelten nur Wertanlagen, die nach allgemeiner Auffassung dazu bestimmt sind, verwertet zu werden. Wozu Sie die Sache während der Ehe gewidmet haben, ist nicht entscheidend; es kommt auf einen objektiven Maßstab an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eheliche Ersparnisse sind nur solche Wertanlagen, die ihrem Wesen nach, dh nach der Verkehrsauffassung, für eine Verwertung bestimmt sind (werden). Die ursprüngliche - zu verschiedensten Zwecken mögliche - Widmung während der Ehe ist nicht entscheidend, sondern ein objektiver Maßstab (hier: Briefmarkensammlung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Genannte Normen

EheG §81 Abs3

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