Zählt die nicht selbst bewohnte Eigentumswohnung als gemeinsame Ersparnis?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Wohnungseigentümer, Vermieter
Ja. Eine Eigentumswohnung, die Sie nicht selbst nutzen, gilt als Wertanlage, weil darin beträchtliche Vermögenswerte gebunden sind und sie üblicherweise durch Verwertung genützt wird. Sie zählt daher zu den ehelichen Ersparnissen, soweit nicht andere gewichtige Tatsachen dagegen sprechen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Eine Eigentumswohnung ist in dem Sinne Wertanlage, als darin beträchtliche Vermögenswerte gebunden werden und die mangels Eigennutzung üblicherweise durch Verwertung genützt zu werden pflegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Soweit nicht andere gewichtige Tatsachen dagegen sprechen.OGH 7 Ob 509/92, 20.02.1992
- Hier: Ein nicht in Eigenbenützung stehendes Reihenhaus.OGH 6 Ob 694/85, 05.12.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 229/18i, 21.05.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §81 Abs3
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