Zum Inhalt springen

Zählt die nicht selbst bewohnte Eigentumswohnung als gemeinsame Ersparnis?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Wohnungseigentümer, Vermieter
Ja. Eine Eigentumswohnung, die Sie nicht selbst nutzen, gilt als Wertanlage, weil darin beträchtliche Vermögenswerte gebunden sind und sie üblicherweise durch Verwertung genützt wird. Sie zählt daher zu den ehelichen Ersparnissen, soweit nicht andere gewichtige Tatsachen dagegen sprechen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Eine Eigentumswohnung ist in dem Sinne Wertanlage, als darin beträchtliche Vermögenswerte gebunden werden und die mangels Eigennutzung üblicherweise durch Verwertung genützt zu werden pflegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §81 Abs3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Was eheliche Ersparnisse sind
Familienrecht · Liegenschaft als eheliche Ersparnis
Familienrecht · Rechte als eheliche Ersparnis
Familienrecht · Umfang der ehelichen Ersparnisse
Familienrecht · Nie bezogenes Haus in der Scheidungsaufteilung