Zum Inhalt springen

Zählt Vermögen mit, das mein Partner nach der Trennung verbraucht hat?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Wenn gemeinsames Vermögen oder gemeinsame Ersparnisse kleiner geworden sind, wird das bei der Aufteilung berücksichtigt. Das gilt auch dann, wenn die Verringerung erst nach dem Ende des Zusammenlebens eingetreten ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

§ 91 Abs 1 EheG gilt auch für Verringerungen ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse, die erst nach der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft stattfanden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 27.

Genannte Normen

EheG §91 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Vermögensverschiebung vor der Scheidung
Familienrecht · Verringertes Vermögen bei der Aufteilung
Familienrecht · Was zum Aufteilungsvermögen gehört
Familienrecht · Zeitraum der aufzuteilenden Ersparnisse
Familienrecht · Aufteilung nur vorhandenen Vermögens