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Zählt es, wenn wir gemeinsam ein Wohnrecht abgelöst haben?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Partner, Liegenschaftseigentümer
Wird eine Liegenschaft, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht hat, mit gemeinsamen Mitteln von Belastungen wie einem Wohnrecht befreit, ist die dadurch entstandene Wertsteigerung bei der Aufteilung zu berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Werden eheliche Mittel verwendet, um bei einer in die Ehe eingebrachten Liegenschaft die Löschung von Dienstbarkeiten herbeizuführen, ist eine dadurch bewirkte Werterhöhung der Liegenschaft bei der Aufteilung zu berücksichtigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §81 Abs2; EheG §82 Abs1 Z1; EheG §94

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