Zum Inhalt springen

Welcher Wert gilt für unser halbfertiges gemeinsames Haus?

betrifft Ehegatten, Miteigentümer, Bauherren
Maßgeblich sind der Fertigstellungszustand und grundsätzlich der Verkehrswert zu dem Zeitpunkt, in dem Ihre eheliche Gemeinschaft aufgehoben wurde. Der Abschlag, der beim Verkauf eines bloßen Miteigentumsanteils üblich ist, wird bei der Aufteilung nach der Scheidung nicht ohne Weiteres gemacht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 31.03.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Für den der ehelichen Aufteilung zugrundezulegenden Wert einer beiden Parteien je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft mit einem darauf errichteten noch nicht fertiggestellten Haus ist einerseits der Fertigstellungszustand der Liegenschaft im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft und andererseits grundsätzlich der Verkehrswert dieser Liegenschaft in diesem Zeitpunkt maßgebend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

EheG §81 Abs1; EheG §83

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Bewertung der Liegenschaft bei Scheidung
Familienrecht · Wertsteigerung der geschenkten Ehewohnung
Familienrecht · Wert fehlenden Gebrauchsvermögens
Familienrecht · Bewertungsstichtag bei der Aufteilung
Familienrecht · Wertänderungen bei der Aufteilung