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Mit welchem Wert wird unser Haus bei der Scheidung angesetzt?

betrifft geschiedene Ehegatten, Hauseigentümer, Wohnungseigentümer
Bei der Aufteilung nach der Scheidung wird das Vermögen grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt, also mit dem Preis, der am Markt erzielbar wäre. Ob Sie tatsächlich verkaufen wollen, spielt dabei keine Rolle. Lasten, die auf der Liegenschaft haften, werden abgezogen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 22.06.2021 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Dem Zweck des Aufteilungsverfahrens, jedem der geschiedenen Ehegatten einen angemessenen Teil an den in Betracht kommenden Vermögenswerten zukommen zu lassen, entspricht es, diese mit dem Verkehrswert anzusetzen; die RSchO ist nicht anzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 21.

Genannte Normen

EheG §83 Abs1; EheG §94 Abs1; RSchO §15

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