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Welcher Wert zählt, wenn die Wohnung nicht mehr da ist?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Fehlt ein Teil des gemeinsamen Vermögens, wird sein Wert trotzdem in die Aufteilung einbezogen. Maßgeblich ist der Wert, den die Sache im Zeitpunkt der Aufteilung gehabt hätte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Wurde das der Aufteilung unterliegende Gebrauchsvermögen verringert, ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen. Dabei kommt es auf den Wert an, den die Wohnung im Zeitpunkt der Aufteilung gehabt hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 17.

Genannte Normen

EheG §91 Abs1

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