Wird berücksichtigt, dass ich mir eine neue Wohnung einrichten muss?
günstig für Ausgleichsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Ja. Bei der Bemessung der Ausgleichszahlung achtet das Gericht darauf, dass für beide Seiten bei getrennter Lebensführung eine entsprechende wirtschaftliche Grundlage gesichert bleibt. Dazu zählt, dass sich der eine eine neue Wohnung einrichten muss, während dem anderen dieser Aufwand erspart bleibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Die bei der Ausmessung der Ausgleichszahlung zu beachtende Billigkeit hat auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass für beide Teile eine entsprechende wirtschaftliche Grundlage bei nunmehr getrennter Lebensführung gesichert bleiben soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Billigkeitserwägung ist zu berücksichtigen, dass sich die Frau eine neue Wohnung einrichten muss, während dem Mann der Aufwand für eine andere Wohnmöglichkeit erspart bleibt.OGH 6 Ob 229/99s, 28.06.2000
- Jede Zahlungsverpflichtung eines der früheren Ehegatten, die ihn in seiner neuen wirtschaftlichen Lage nicht wohl bestehen ließe, widerspricht der Billigkeit.OGH 6 Ob 686/84, 15.11.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 1 Ob 63/22d, 18.05.2022
- OGH 1 Ob 132/17v, 12.07.2017, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
EheG §94 Abs1
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