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Erhöht die Ausgleichszahlung nach der Scheidung meinen Unterhalt?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, geschiedene Ehegatten
Eine Ausgleichszahlung, die der Unterhaltspflichtige aus der Aufteilung erhält, wird bei der Unterhaltsberechnung nicht mitgezählt. Solche Zahlungen werden nämlich meist für eine Ersatzwohnung, deren Einrichtung und die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen gebraucht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Eine Ausgleichszahlung an den Unterhaltspflichtigen ist mit Rücksicht darauf, dass diese in den allermeisten Fällen zur Beschaffung einer Ersatzwohnung, deren Einrichtung und ganz allgemein auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen verwendet werden muss, nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Ausgleichszahlung als Grundlage des Unterhalts

Wer eine Ausgleichszahlung erhalten und gespart hat, muss dieses Vermögen für den Unterhalt heranziehen, wenn es nicht mehr dem Zweck dient, für den es gedacht war, etwa weil die Wohnfrage anders gelöst wurde, und wenn das laufende Einkommen nicht ausreicht. Die Zinsen kommen zum Einkommen dazu. Wird das Vermögen selbst für einen höheren Lebensstandard verbraucht, zählt insoweit auch das Vermögen zur Bemessungsgrundlage.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsvergleich und geänderte Verhältnisse

Haben sich die Verhältnisse seit dem im Scheidungsverfahren geschlossenen und pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich geändert, ist dieser Vergleich für die Neuregelung des Unterhalts nicht mehr maßgebend. Das gilt auch für das darin festgelegte Verhältnis zwischen Einkommen und Unterhaltshöhe. Der Unterhalt wird dann völlig unabhängig von der alten Vereinbarung neu bemessen.

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