Muss ich meinem Ex etwas zahlen, wenn ich die Wohnung behalte?
günstig für weichender Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Mieter, Wohnungseigentümer
Bleibt die Ehewohnung bei einem der beiden Ehegatten, kann es der Billigkeit entsprechen, dass dieser den anderen mit einer Geldzahlung dabei unterstützt, eine neue Wohnung zu finden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Bei Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten kann es ein Gebot der Billigkeit sein, dass der Ehegatte, der die Wohnung erhält (behält), durch eine Geldzahlung den anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ein Verzicht der Erblasserin auf ihre Mietrechte zu Gunsten der Beklagten (ohne die Voraussetzungen des § 12 MRG) hat keinen, der Pflichtteilsbemessung zu Grunde zu legenden, wirtschaftlichen Wert.OGH 2 Ob 53/25w, 29.07.2025
- Bei der Bemessung der Ausgleichszahlung können auch Kosten, die dem Weichenden durch den Auszug aus der Ehewohnung entstehen, angemessen berücksichtigt werden.OGH 1 Ob 97/23f, 16.11.2023
- Hier: Nach den Feststellungen besteht kein Bedarf für Wohnungsbeschaffung, sondern allenfalls nur für Anschaffung von Inventar.OGH 3 Ob 187/07g, 27.11.2007
- Hier: Die Billigkeitserwägungen sprechen für die Zuerkennung einer Geldzahlung an (Pauschalabgeltung) die Antragstellerin zum Ausgleich dafür, dass sie die Nutzung der Wohnung dem Antragsgegner überlassen hat.OGH 6 Ob 33/04b, 26.08.2004
- Dabei wird der Vorteil berücksichtigt, der darin liegt, dass das für die Wohnung geleistete Entgelt unter jenem liegt, das für gleichartige Wohnungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Höchstmietzinse auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt üblicherweise bezahlt wird.OGH 8 Ob 143/03t, 18.12.2003
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Lebt der Mann nunmehr als Liegenschaftsmiteigentümer in seinem Haus, hat er keinen Wohnbedarf, sodass das Billigkeitsargument, er müsse sich eine Ersatzwohnung beschaffen, nicht vorliegt.OGH 6 Ob 322/99t, 20.01.2000
- Die Ermittlung eines "Schattenwertes" der überlassenen Wohnung und eine Ausgleichszahlung für die der Frau überlassene Wohnung ist jedenfalls dann entbehrlich, wenn der Mann die Ehewohnung verlassen und von der Frau getrennt Wohnung genommen hat, sodass er keine Ausgleichszahlung zur Anschaffung einer neuen Wohnung benötigt und überdies die Einkommensverhältnisse der Eheleute nicht annähernd gleich sind.OGH 6 Ob 322/99t, 20.01.2000
- Grundsätzlich entspricht es der Billigkeit, die Markt- und Wertverhältnisse, aber auch die rechtlichen Verhältnisse zum Schluss der Verhandlung erster Instanz als Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichszahlung zu wählen.OGH 1 Ob 237/98d, 23.03.1999
- Auferlegung einer Ausgleichszahlung auch ohne Antragstellung.OGH 2 Ob 529/86, 04.03.1986
- Sofort zahlbare Ausgleichszahlung.OGH 7 Ob 573/82, 28.07.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057574 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 33.
- OGH 2 Ob 53/25w, 29.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 169/23v, 20.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 97/23f, 16.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 22/23f, 23.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 83/20t, 23.09.2020, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §94
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