Muss ich ausziehen, bevor ich die Ausgleichszahlung bekomme?
günstig für Weichender betrifft geschiedene Ehegatten, Ehepartner, Kinder
Die Ausgleichszahlung soll es demjenigen, der aus der Ehewohnung weicht, ermöglichen, sich eine dauerhafte Unterkunft zu beschaffen. Deshalb wird die Frist für die Räumung an den Zeitpunkt geknüpft, zu dem die Ausgleichszahlung geleistet wird.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Da die Ausgleichszahlung grundsätzlich dazu dient, dem aus der Ehewohnung Weichenden die Beschaffung einer dauerhaften Unterkunft zu ermöglichen - wo immer er in der Zwischenzeit wohnen möge - , ist es nur konsequent, die Räumungsfrist vom Zeitpunkt der Leistung der Ausgleichszahlung abhängig zu machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Deutlich längere Leistungsfrist für die Räumung als für die Ausgleichzahlung.OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024
- Der Gebrauchsvorteil, den der vormalige Ehegatte dadurch erlangte, dass er während des Aufteilungsverfahrens in der Ehewohnung lebte, kann im Rahmen der Billigkeit berücksichtigt werden.OGH 1 Ob 97/23f, 16.11.2023
- Um dem Weichenden zu ermöglichen, mit dem erhaltenen Betrag eine neuen Unterkunft zu beschaffen, ist es sinnvoll, für die Räumung eine längere Leistungsfrist vorzusehen als für die Ausgleichszahlung.OGH 1 Ob 97/23f, 16.11.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §94 Abs2
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