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Muss ich ausziehen, bevor ich die Ausgleichszahlung bekomme?

günstig für Weichender betrifft geschiedene Ehegatten, Ehepartner, Kinder
Die Ausgleichszahlung soll es demjenigen, der aus der Ehewohnung weicht, ermöglichen, sich eine dauerhafte Unterkunft zu beschaffen. Deshalb wird die Frist für die Räumung an den Zeitpunkt geknüpft, zu dem die Ausgleichszahlung geleistet wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Da die Ausgleichszahlung grundsätzlich dazu dient, dem aus der Ehewohnung Weichenden die Beschaffung einer dauerhaften Unterkunft zu ermöglichen - wo immer er in der Zwischenzeit wohnen möge - , ist es nur konsequent, die Räumungsfrist vom Zeitpunkt der Leistung der Ausgleichszahlung abhängig zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §94 Abs2

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