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Bekomme ich als schuldloser Teil die Sachen, die ich möchte?

günstig für Unschuldiger betrifft geschiedene Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Ihr Wunsch wird berücksichtigt, wenn Sie an der Scheidung völlig schuldlos sind. Sprechen aber die Umstände des Einzelfalls für eine andere Lösung, entscheidet das Gericht abweichend. Maßstab ist immer, was nach den tragenden Grundsätzen der Rechtsordnung und den Umständen als gerecht empfunden wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der Aufteilungswunsch des völlig schuldlosen Teils kann nur dann Berücksichtigung finden, wenn nicht Umstände des Einzelfalls eine andere Regelung billig erscheinen lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

EheG §83

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