Bekomme ich als schuldloser Teil die Sachen, die ich möchte?
günstig für Unschuldiger betrifft geschiedene Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Ihr Wunsch wird berücksichtigt, wenn Sie an der Scheidung völlig schuldlos sind. Sprechen aber die Umstände des Einzelfalls für eine andere Lösung, entscheidet das Gericht abweichend. Maßstab ist immer, was nach den tragenden Grundsätzen der Rechtsordnung und den Umständen als gerecht empfunden wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Der Aufteilungswunsch des völlig schuldlosen Teils kann nur dann Berücksichtigung finden, wenn nicht Umstände des Einzelfalls eine andere Regelung billig erscheinen lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Entschädigung ist vielmehr erst dann als billig anzusehen, wenn sie von der Gemeinschaft der Normunterworfenen auf der Grundlage tragender Grundsätze der gesamten Rechtsordnung und der Umstände des Einzelfalls als gerecht empfunden wird. Diesem Maßstab im jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden, ist eine Aufgabe, die der Gesetzgeber den Gerichten in vielen Einzelfragen der staatlichen Vollziehung anvertraut, weil sich das in den unterschiedlichen Einzelfällen Billige eben nicht im abstrakten Korsett generalisierender gesetzlicher Tatbestände definieren lässt.OGH 1 Ob 149/02x, 30.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 29/20a, 26.02.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §83
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