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Bekomme ich mehr, wenn mein Partner an der Scheidung schuld ist?

günstig für Unschuldiger betrifft Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner, Tierhalter
Ja, in einem gewissen Ausmaß. Die wirtschaftlichen Folgen der Scheidung sollen für beide möglichst ausgeglichen geregelt werden, doch kann der schuldlose oder erheblich weniger schuldige Teil besser bedacht werden. Oberster Maßstab bleibt die Billigkeit, bei der vor allem Gewicht und Umfang der Beiträge zählen; bei einem Haustier entscheidet die stärkere Bindung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Folgen der Ehescheidung sollen in wirtschaftlicher Hinsicht in einer für beide Ehegatten möglichst ausgeglichenen Weise geregelt werden, doch besteht auf Grund der Aufteilung nach Billigkeit die Möglichkeit, dass der an der Ehescheidung unschuldige Teil in einem gewissen Ausmaß besser bedacht wird als der schuldige.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057523 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 38.

Genannte Normen

EheG §83

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