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Muss ich bei der Scheidung genau sagen, wer was bekommt?

betrifft geschiedene Ehegatten, Ehefrau, Ehemann
Nein. Wenn Sie überhaupt einen Antrag auf Aufteilung stellen, teilt das Gericht das Vermögen von sich aus nach Billigkeit auf. Es ist an Ihre Vorschläge nicht gebunden und kann auch eine Lösung anordnen, die niemand vorgeschlagen hat. Vorher bekommen Sie aber Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.06.2021 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die Aufteilung nach Billigkeit im Sinne des § 83 EheG erfolgt im außerstreitigen Verfahren, bei dem nicht der im Zivilprozess geltende Grundsatz der strengen Bindung an Anträge gilt. Wird grundsätzlich ein Antrag im Sinne dieser Bestimmung gestellt, so hat das Gericht von Amts wegen die Aufteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufteilungsgrundsätze vorzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057875 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Genannte Normen

EheG §83 Abs1

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