Zum Inhalt springen

Kann ich bei der Scheidung jede Sache aufteilen lassen?

günstig für Antragsgegner betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Nach der Scheidung können Sie nur jene Sachen aufteilen lassen, die überhaupt der Aufteilung unterliegen. Verlangen Sie die Aufteilung anderer Gegenstände, wird Ihr Antrag insoweit abgewiesen. Dasselbe gilt, wenn Sie die Frist versäumt haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Wird die Aufteilung solcher Gegenstände verlangt, die nicht der Aufteilung unterliegen (§ 82 Abs 1 EheG), dann ist der Aufteilungsanspruch insoweit nicht berechtigt und der Antrag daher - ebenso wie bei Ablauf der Frist des § 95 EheG (SZ 54/166; SZ 55/163 uva) - abzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AußStrG §229; EheG §82 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Umfang des Aufteilungsantrags nach der Scheidung

Nein. Enthält Ihr Antrag keine Einschränkung, gilt er als Antrag auf Aufteilung des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens und aller ehelichen Ersparnisse. Es genügt vorerst, die Zuweisung bestimmter Gegenstände und eine angemessene Ausgleichszahlung zu verlangen oder überhaupt nur die Aufteilung zu begehren. Auch ein Antrag auf Verfahrenshilfe wegen der Aufteilung reicht dafür aus.

günstig für Antragsteller Auskunftsanspruch bei der Aufteilung

Im Verfahren über die Aufteilung nach der Scheidung können Sie vom früheren Ehegatten nur Auskunft über sein Vermögen verlangen. Ein weitergehender Anspruch auf eine förmliche Abrechnung steht Ihnen nicht zu.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Feststellungsantrag im Aufteilungsverfahren
Familienrecht · Geschenke zwischen Ehegatten bei der Scheidung
Familienrecht · Frist für die Aufteilung nach Scheidung
Familienrecht · Was zum Aufteilungsvermögen gehört