Zum Inhalt springen

Zählt es, dass ich ein Kind aus früherer Beziehung unterbringen muss?

günstig für Elternteil betrifft geschiedene Ehegatten, Eltern, Kinder
Ja. Müssen Sie für die Wohnversorgung eines Kindes sorgen, das nicht aus dieser Ehe stammt, wird das bei der Aufteilung angemessen berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Bei der Billigkeitsentscheidung ist auch auf die Verpflichtung eines Eheteils zur Wohnversorgung seines nicht der gemeinsamen Ehe entstammenden Kindes angemessen Bedacht zu nehmen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EheG §83

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Ehewohnung und Wohnbedarf
Familienrecht · Ausgleichszahlung für die Ehewohnung
Familienrecht · Kindeswohl bei Wohnung und Hausrat
Familienrecht · Zuweisung der Ehewohnung und Ausgleichszahlung
Familienrecht · Zuweisung der Ehewohnung bei gleichen Beiträgen