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Zählt das Wohl der Kinder bei der Aufteilung der Wohnung?

günstig für Elternteil betrifft Ehegatten, Eltern, Kinder
Ja. Wenn das Gericht die Ehewohnung und den Hausrat zuteilt, spielt das Wohl der Kinder eine wichtige Rolle, vor allem bei noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kindern. Es darf aber nicht dazu führen, dem anderen Ehegatten zusätzlich Lasten aufzubürden, die zwischen Ihnen in keiner Weise gerechtfertigt sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (14 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und der Zuteilung des Hausrates muß das Wohl der Kinder eine wichtige Rolle spielen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057918 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Genannte Normen

EheG §83 Abs1

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