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Werden Hochzeitsgeschenke bei der Scheidung aufgeteilt?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Eltern als Schenker
Nein. Geschenke, die Ihnen Dritte zur Hochzeit gemacht haben, bleiben bei der Aufteilung außer Betracht; seit 2025 gilt das auch dann, wenn beide Ehegatten gemeinsam beschenkt wurden. Bis dahin fiel nach dem Rechtssatz nur das aus der Aufteilung heraus, was einem Ehegatten persönlich gewidmet oder eindeutig nur ihm zugewendet war.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 1 Ob 131/24g, 25.03.2025 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Hochzeitsgeschenke Dritter unterliegen dann nicht der Aufteilung, wenn sie dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten gewidmet oder unzweifelhaft nur einem der Ehegatten zugewendet wurden.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §81 Abs2; EheG §83 Abs1

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