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Wird ein Geschenk meines Ehepartners bei der Scheidung aufgeteilt?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene
Ja. Schenkt Ihnen Ihr Ehepartner während der Ehe etwas, das er selbst in die Ehe eingebracht, geerbt oder von einem Dritten geschenkt bekommen hat, wird das in die Aufteilung einbezogen. Anderes gilt nur, wenn Sie nachweisen, dass die Schenkung unabhängig vom Bestand der Ehe aus reiner Freigebigkeit erfolgte. Bis 2020 sah der Oberste Gerichtshof solche Schenkungen dagegen als für die Aufteilung neutral an.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 1 Ob 208/19y, 26.03.2020 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 26.03.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Schenkungen eines Ehegatten an den anderen während aufrechter Ehe sind insoweit neutral, als sie weder sonst der Aufteilung unterliegende Sachen dem Aufteilungsverfahren entziehen, noch die Zuständigkeit des Außerstreitrichters für jene Sachen begründen, die aus einem der in § 82 Abs 1 Z 1 EheG genannten Gründe nicht der Aufteilung unterliegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EheG §81; EheG §82 Abs1 Z1

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