Zum Inhalt springen

Kann ich ein Geschenk bei der Aufteilung geltend machen?

günstig für Geschenkgeber betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Gehört ein Gegenstand, den Sie Ihrem Ehegatten geschenkt haben, zur Aufteilungsmasse, können Sie auch im Aufteilungsverfahren einwenden, dass Sie die Schenkung aufheben dürfen. Das Gericht kann diesen Einwand berücksichtigen und den Wert so zuordnen, als hätten Sie einen Beitrag geleistet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Unterliegt der von einem Ehegatten dem anderen geschenkte Vermögensgegenstand der Aufteilung und macht der Geschenkgeber im Aufteilungsverfahren geltend, dass er zur Aufhebung der Schenkung berechtigt ist, dann kann auch der Außerstreitrichter diesen Einwand im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigen und die wertmäßige Zuordnung wie im Falle eines Beitrages eines Ehegatten zur Aufteilungsmasse vornehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033063 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Geschenke zwischen Ehegatten in der Aufteilung
Familienrecht · Schenkungen zwischen Ehegatten in der Aufteilung
Familienrecht · Geschenke zwischen Ehegatten bei der Scheidung
Familienrecht · Widerruf von Geschenken nach der Scheidung
Familienrecht · Schenkung unter Ehegatten bei der Aufteilung