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Was gilt alles als eheliche Ersparnis?

betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Eheliche Ersparnisse sind Wertanlagen jeder Art, die Sie während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft angesammelt haben und die üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind. Darunter fallen bewegliche wie unbewegliche und auch unkörperliche Sachen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Nach § 81 Abs 3 EheG sind eheliche Ersparnisse Wertanlagen gleich welcher Art, die die Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft angesammelt haben und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind. Die Legaldefinition der Ersparnisse verweist auf Wertanlagen jeder Art, demnach auf Sachen schlechthin, körperliche und unkörperliche, bewegliche und unbewegliche, verbrauchbare und unverbrauchbare.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Genannte Normen

EheG §81 Abs3

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