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Ist eine nie gemeinsam bewohnte Wohnung trotzdem unsere Ehewohnung?

günstig für Eigentümer betrifft Ehegatten, Wohnungseigentümer, Mieter
Nein. Eine Wohnung wird erst dadurch zur Ehewohnung, dass Sie dort tatsächlich die Ehegemeinschaft aufgenommen haben. War sie zwar als Ehewohnung gedacht, wurde aber aus welchem Grund auch immer nie so benützt, gelten die besonderen Regeln für die Ehewohnung nicht. Auf Ihre Absicht kommt es dabei nicht an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.04.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Erst durch die Aufnahme der Ehegemeinschaft in einer Wohnung wird diese zur Ehewohnung im Sinne des § 1 der 6.DVEheG . Auf eine Wohnung, die zwar möglicherweise als Ehewohnung gedacht war, aber von den Eheleuten tatsächlich - gleichgültig aus welchem Grunde - nicht als Ehewohnung verwendet wurde, können die Bestimmungen der 6.DVEheG keine Anwendung finden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

6.DVEheG §1; EheG §81 Abs2

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