Ist eine nie gemeinsam bewohnte Wohnung trotzdem unsere Ehewohnung?
günstig für Eigentümer betrifft Ehegatten, Wohnungseigentümer, Mieter
Nein. Eine Wohnung wird erst dadurch zur Ehewohnung, dass Sie dort tatsächlich die Ehegemeinschaft aufgenommen haben. War sie zwar als Ehewohnung gedacht, wurde aber aus welchem Grund auch immer nie so benützt, gelten die besonderen Regeln für die Ehewohnung nicht. Auf Ihre Absicht kommt es dabei nicht an.
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Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.04.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Erst durch die Aufnahme der Ehegemeinschaft in einer Wohnung wird diese zur Ehewohnung im Sinne des § 1 der 6.DVEheG . Auf eine Wohnung, die zwar möglicherweise als Ehewohnung gedacht war, aber von den Eheleuten tatsächlich - gleichgültig aus welchem Grunde - nicht als Ehewohnung verwendet wurde, können die Bestimmungen der 6.DVEheG keine Anwendung finden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an.OGH 1 Ob 51/17g, 26.04.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 51/17g, 26.04.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
6.DVEheG §1; EheG §81 Abs2
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