Zum Inhalt springen

Ist auch eine nie gemeinsam bewohnte Wohnung eine Ehewohnung?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Wohnungseigentümer, Mieter
Der Schutz der Ehewohnung gilt nicht nur für die gemeinsam bewohnte Wohnung, sondern auch für eine, die nicht mehr gemeinsam bewohnt wird, wenn sie seinerzeit als Ehewohnung bestimmt war und ein Ehegatte sie dringend braucht. Nach der neueren Rechtsprechung ist eine Wohnung aber dann keine Ehewohnung, wenn sie während der aufrechten Lebensgemeinschaft überhaupt nie gemeinsam benützt wurde; auf die Absicht der Ehegatten kommt es dann nicht an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die Bestimmung des § 97 ABGB n. F. gilt nicht nur für eine von beiden Ehegatten bewohnte Ehewohnung, sondern auch für eine Wohnung, die von den Ehegatten nicht mehr gemeinsam bewohnt wird, ja selbst für eine Wohnung, die von den Ehegatten niemals gemeinsam bewohnt wurde, wenn sie nur seinerzeit als Ehewohnung bestimmt war und nur von einem Ehegatten, der nicht über sie verfügen kann, dringend benötigt wird. Durch die Ehegesetznovelle 1978, BGBl Nr. 303/1978 sollte am Begriff der Ehewohnung gegenüber der 6.DVEheG nichts geändert werden; der 6.DVEheG war bereits der weitere Ehewohnungsbegriff zugrundezulegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Nie bezogene Ehewohnung
Familienrecht · Was als Ehewohnung gilt
Familienrecht · Ehewohnung bei der Aufteilung
Familienrecht · Begriff der Ehewohnung
Familienrecht · Begriff der Ehewohnung