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Muss versteigert werden, obwohl das Grundstück kein Bauland ist?

günstig für Beklagter betrifft Miteigentümer, Grundeigentümer, Beklagter
Nein. Ist das Grundstück derzeit nicht als Bauland gewidmet und ist damit auch nicht zu rechnen, verliert es durch eine Teilung in Natur nicht erheblich an Wert. Dann kann die Versteigerung nicht verlangt werden, das Grundstück ist zu teilen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Wenn derzeit keine Widmung als Bauland vorliegt, mit einer solchen Widmung nicht zu rechnen ist und daher auch keine Rede davon sein kann, bei Naturalteilung würde eine erhebliche Wertminderung eintreten, ist die Zivilteilung unzulässig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Teilungsklage und Teilungsvorschlag

Nein. Sie können einen Vorschlag machen, müssen es aber nicht. Hält das Gericht Ihren Vorschlag für unrichtig, weist es die Klage nicht ab, sondern ordnet jene Teilung an, die es für angemessen hält. Einen rechtlichen Gesichtspunkt, den keine Partei vorgebracht hat, darf es aber erst nach Erörterung mit den Parteien heranziehen.

günstig für Kläger Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum

Wer statt eines Verkaufs die Begründung von Wohnungseigentum erreichen will, muss die dafür nötigen Tatsachen vorbringen und nachweisen. Einen fertigen Aufteilungsvorschlag muss er aber nicht vorlegen, darüber entscheidet allein das Gericht. Bleiben Zweifel, ob die Aufteilung in Wohnungseigentum möglich ist, geht das zu seinen Lasten.

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