Prüft das Gericht das Verschulden, wenn ich mich darauf nicht berufe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Behauptung eines Verschuldens des Lenkers in der Klage schließt die Anwendung der Halterhaftung nach EKHG nicht aus.OGH 2 Ob 52/66, 03.03.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 41/21t, 18.05.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §1 I; EKHG §19
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Den besonderen Gerichtsstand für Fahrzeugunfälle kann auch nutzen, wer die Forderung des Geschädigten übernommen hat. Die Klage muss nicht ausschließlich auf die Haftung nach diesem Gesetz gestützt sein; es genügt, dass der Unfall einen wesentlichen Klagegrund bildet.
Manche Behauptungen begründen zugleich die Zuständigkeit des Gerichts und den Anspruch selbst. In diesem Fall geht das Gericht bei der Prüfung der Zuständigkeit allein von den Angaben in der Klage aus. Gegenteilige Behauptungen der beklagten Seite ändern daran vorerst nichts.