Kann ich nach einem Unfall am besonderen Gericht klagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 12.04.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 200/15y, 12.04.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EKHG §20; FürsorgepflichtV §21a; KraftfVerkG §20
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Stützen Sie Ihre Klage nach einem Unfall ausdrücklich nur auf die Haftung für die Gefahr des Fahrzeugs, darf das Gericht ein mögliches Verschulden des Gegners nicht mehr berücksichtigen. Erwähnen Sie in der Klage umgekehrt ein Verschulden des Lenkers, ist die Haftung des Halters dadurch nicht ausgeschlossen.
Mehrere Beklagte dürfen Sie nur dann gemeinsam an einem Gericht klagen, wenn es für den Streit kein gemeinsames besonderes Gericht gibt. Können Sie beide wegen derselben Schäden am selben besonderen Gericht klagen, ist das gemeinsame Gericht für Streitgenossen ausgeschlossen.