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Muss ich mir als Halter den Fehler meines Lenkers anrechnen?

günstig für Unfallgegner betrifft Fahrzeughalter, Mitfahrer, Lenker, Unfallopfer
Ja. Werden Sie als Halter im eigenen Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall verletzt, wird Ihnen das Verschulden des Lenkers auf Ihren Ersatzanspruch angerechnet, etwa beim Schmerzengeld. Ein bloßer Mitfahrer, der nicht Halter ist, muss sich das nicht anrechnen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Wird der Fahrzeughalter als Insasse des von ihm gehaltenen Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall verletzt, so muss er sich - anders als ein Fahrgast, der nicht Beteiligter im Sinne der §§8 und 11 EKHG ist - auf seinen Ersatzanspruch das Verschulden des Lenkers anrechnen lassen (hier: Schmerzengeld).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122953 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EKHG §8; EKHG §11 Abs1; EKHG §19 Abs2

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