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Kann ich die Versicherung klagen, wenn der Halter nicht haftet?

günstig für Versicherer betrifft Unfallopfer, Halter, Versicherung, Kläger
Nein. Die Haftung des Haftpflichtversicherers hängt von der Haftung des Fahrzeughalters ab. Besteht gegen den Halter kein Anspruch, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie auch gegen den Versicherer nichts durchsetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Im Hinblick auf den akzessorischen Charakter der Haftung des Haftpflichtversicherers kann ein Anspruch gegen diesen nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn ein solcher Anspruch auch gegenüber dem Halter des Fahrzeugs besteht. Liegen daher in Bezug auf den Halter die Voraussetzungen des § 18 EKHG nicht vor, besteht der Anspruch nicht und kann daher auch nicht gegen den Haftpflichtversicherer mit Erfolg geltend gemacht werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EKHG §18

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Deckungsklage gegen den Haftpflichtversicherer

Ja. Lehnt Ihr Haftpflichtversicherer die Deckung ab, dürfen Sie schon vor der rechtskräftigen Entscheidung über den Anspruch des Geschädigten auf Feststellung klagen, dass er Ihnen Versicherungsschutz schuldet. Auf eine Klage auf Zahlung können Sie in diesem Stadium nicht verwiesen werden.

günstig für Versicherungsnehmer Klagerecht bei fremdem Interesse

Nein. Ist ein fremdes Interesse versichert, kann nur der Versicherungsnehmer klagen, und zwar auf Leistung an sich oder an Sie; Sie selbst können dem Verfahren nur beitreten. Lehnt der Versicherer die Leistung ab, muss er das immer dem Versicherungsnehmer mitteilen, auch wenn Sie den Schaden gemeldet haben.

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