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Zählt auch der Lenker als Beteiligter eines Unfalls?

günstig für Geschädigter betrifft Lenker, Halter, Geschädigte
Als Beteiligter an einem Unfall gilt jeder, der wegen des Unfalls ersatzpflichtig werden kann. Das ist nicht nur der Halter des Fahrzeugs, sondern auch der Lenker.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Als "Beteiligter" im Sinne des § 8 EKHG ist jeder zu verstehen, der wegen des Unfalles ersatzpflichtig werden kann, also neben dem Halter eines Kraftfahrzeuges auch der Lenker.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058173 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EKHG §8

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Ausgleich unter Unfallbeteiligten und Schmerzengeld

Der Ausgleich zwischen mehreren Unfallbeteiligten setzt voraus, dass alle gesetzlich für den Schaden haften. Dabei zählt nicht nur das besondere Haftpflichtgesetz, sondern auch das allgemeine Zivilrecht. Deshalb ist der Ausgleich auch dann möglich, wenn es zum Teil um Schmerzengeld geht.

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