Bekomme ich meinen Autoschaden voll ersetzt, wenn der andere schuld ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Treffen Verschuldens- und Gefährdungshaftung zusammen, so besteht zwischen mehreren Beteiligten eine Ausgleichspflicht gemäß § 11 Abs 1 letzter Satz EKHG.OGH 2 Ob 181/11y, 07.08.2012
- Hier: Vernachlässigung gegenüber grobem Verschulden des Schädigers.OGH 8 Ob 104/83, 24.11.1983
- Klägerin hat die den Unfall einleitende Ursache gesetzt, und seine schwerwiegende Vorrangverletzung zu verantworten, andererseits ist aber die Betriebsgefahr eines mit sechzig km/h fahrenden Personenkraftwagens gegenüber einer Radfahrerin beträchtlich, daher Schadensteilung 1 : 2.OGH 2 Ob 116/81, 06.10.1981
- Hier: Nur Gefährdungshaftung.OGH 8 Ob 218/79, 08.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 2 Ob 120/26z, 28.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 183/25p, 26.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 205/24x, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 155/17h, 24.10.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sitzen Sie als Halter Ihres Autos mit im Fahrzeug und verschuldet der Lenker einen Unfall, können Sie Ihren Schaden bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung geltend machen. Das Verschulden des Lenkers wird Ihnen dabei nicht angerechnet.
Nein. Beim Ausgleich zwischen den Beteiligten eines Verkehrsunfalls bleibt die außergewöhnliche Gefahr Ihres Fahrzeugs gegenüber jener Person außer Betracht, die diese Gefahr durch verkehrswidriges Verhalten erst verursacht hat, und zwar auch dann, wenn sie daran kein Verschulden trifft. Umgekehrt gilt dasselbe.