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Bekomme ich meinen Autoschaden voll ersetzt, wenn der andere schuld ist?

günstig für Schädiger betrifft Autofahrer, Fahrzeughalter, Unfallbeteiligte, Versicherungen
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Ein Kraftfahrzeug - Halter hat auch hinsichtlich seines eigenen Unfallschadens die beträchtliche, von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr zu vertreten und muss sich diese auf seinen Ersatzanspruch gegen einen nach Verschuldensgrundsätzen haftenden Verkehrsteilnehmer anrechnen lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Beifahrer als Halter und eigene Haftpflichtversicherung

Ja. Sitzen Sie als Halter Ihres Autos mit im Fahrzeug und verschuldet der Lenker einen Unfall, können Sie Ihren Schaden bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung geltend machen. Das Verschulden des Lenkers wird Ihnen dabei nicht angerechnet.

günstig für Geschädigter Betriebsgefahr beim Unfallausgleich

Nein. Beim Ausgleich zwischen den Beteiligten eines Verkehrsunfalls bleibt die außergewöhnliche Gefahr Ihres Fahrzeugs gegenüber jener Person außer Betracht, die diese Gefahr durch verkehrswidriges Verhalten erst verursacht hat, und zwar auch dann, wenn sie daran kein Verschulden trifft. Umgekehrt gilt dasselbe.

Verwandte Fragen

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