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Haftet der Autohalter auch für andere Fahrer?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Halter, Geschädigte, Versicherungen
Ja. Für Schäden aus dem Betrieb eines Fahrzeugs gilt eine weiter gehende Haftung für Hilfspersonen als sonst im bürgerlichen Recht. Der Halter steht daher auch für Personen ein, für die er sonst nicht einstehen müsste.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Durch § 19 EKHG wird eine über die §§ 1313a und 1315 ABGB hinausgehende Gehilfenhaftung angeordnet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Haftung nicht voll verantwortlicher Personen

Eine Haftung der nicht voll verantwortlichen Person setzt voraus, dass jemand mit voller Handlungsfähigkeit im selben Fall ebenfalls haften würde. Fehlt es daran, kommt auch keine Haftung nach Billigkeit in Betracht.

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